Bauanzeige
Ablauf und Anforderungen bei kleineren baulichen Änderungen im Innenbereich
Kleinere bauliche Anpassungen im Innenbereich einer Wohnung können den Wohnkomfort erheblich verbessern. Dazu zählen beispielsweise die Vergrößerung des Badezimmers, die Integration des WCs, der Abriss nichttragender Wände oder der teilweise Abbruch tragender Wände mit statischer Prüfung. Auch bei solchen Maßnahmen ist eine Bauanzeige erforderlich. Im Folgenden wird der Ablauf dieses Verfahrens erläutert.
Mögliche bauliche Änderungen
- Vergrößerung oder Umgestaltung des Badezimmers
- Zusammenlegung von WC und Bad
- Abriss nichttragender Wände zur Optimierung der Raumaufteilung
- Teilabbruch tragender Wände, sofern eine statische Prüfung eine Unbedenklichkeit bestätigt
Ablauf der Bauanzeige
1️. Vor-Ort-Termin und Beratung
Zunächst erfolgt eine Besichtigung der Räumlichkeiten, um die baulichen Gegebenheiten sowie die individuellen Anforderungen des Bauherrn zu analysieren.
2️. Erstellung eines Angebots für Architektenleistungen
Basierend auf dem Beratungsgespräch wird ein Angebot für die erforderlichen Architektenleistungen erstellt.
3️. Einholung von Bestandsplänen und behördlichen Unterlagen
Für die Planung werden Bestandspläne benötigt, die bei der zuständigen Baubehörde angefordert werden. Hierfür ist eine Vollmacht des Bauherrn erforderlich.
4️. Statik Prüfung
Falls tragende Wände betroffen sind, wird ein Statiker hinzugezogen, um die bauliche Machbarkeit zu überprüfen und eine statische Vorbemessung oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu erstellen.
5️. Erstellung der Einreichunterlagen
Die erforderlichen Unterlagen für die Bauanzeige umfassen:
- Planunterlagen mit den geplanten Änderungen
- Baubeschreibung
- Statische Vorbemessung bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung (falls erforderlich)
6️. Einreichung bei der Baubehörde
Die erstellten Unterlagen werden bei der zuständigen Baubehörde eingereicht.
7️. Beginn der Bauarbeiten
Nach einer gesetzlichen Wartefrist von sechs Wochen dürfen die Bauarbeiten aufgenommen werden.
Fazit
Kleinere bauliche Änderungen im Innenbereich erfordern eine professionelle Planung und eine ordnungsgemäße Einreichung bei der Behörde. Eine strukturierte Vorgehensweise gewährleistet einen effizienten Ablauf und sorgt dafür, dass die geplanten Maßnahmen den baurechtlichen Vorgaben entsprechen.
Für weiterführende Informationen oder eine individuelle Beratung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.